Ein verstopfter Abfluss im Mehrfamilienhaus ist oft komplizierter als im Eigenheim: Wer zahlt, wer ist zuständig, und was tun, wenn die Ursache unklar ist? Hier die wichtigsten Antworten für Stuttgarter Mieter und Vermieter.
Wer ist für die Verstopfung zuständig?
Die Zuständigkeit hängt davon ab, wo die Verstopfung sitzt:
- In der Wohnung (Siphon, Steigleitung): Der Mieter ist verantwortlich, wenn er die Ursache gesetzt hat. Liegt ein Baumangel vor, trägt der Vermieter die Kosten.
- In der Hauptleitung oder im Keller: Zuständigkeit liegt beim Vermieter bzw. der Hausverwaltung.
- Im öffentlichen Kanalnetz: Verantwortlich ist die Stuttgarter Stadtentwässerung (SES).
So gehen Sie als Mieter vor
- Sofort melden: Schreiben Sie dem Vermieter oder der Hausverwaltung eine kurze Nachricht mit Datum und Beschreibung des Problems - am besten schriftlich oder per E-Mail.
- Dokumentieren: Fotos oder Videos des Problems sichern.
- Eigene Maßnahmen beschränken: Siphon reinigen ist in Ordnung, Eingriffe in Hauptleitungen bitte nicht selbst vornehmen.
- Notfall: Bei Wasserübertritt oder Geruchsbelästigung, die mehrere Wohnungen betrifft, darf der Mieter selbst einen Rohrreiniger beauftragen und die Kosten beim Vermieter einfordern - Quittungen aufbewahren.
Kosten und wer zahlt
Ein professioneller Rohrreinigungseinsatz in einem Mehrfamilienhaus in Stuttgart kostet je nach Aufwand und Leitungslänge ca. 150 bis 500 Euro. Bei Hauptleitungen mit Kamerabefahrung oder Hochdruckspülung kann es mehr sein. Ist der Mieter nicht der Verursacher, hat er Anspruch auf Kostenübernahme durch den Vermieter.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich, dass die Hauptleitung und nicht nur mein Abfluss betroffen ist?
Wenn mehrere Abflüsse in der Wohnung gleichzeitig nicht funktionieren, oder wenn Nachbarn dasselbe Problem haben, ist meist die Hauptleitung verstopft. Gurgelnde Geräusche aus der Toilette beim Wasserabfluss in der Küche sind ein weiteres Zeichen.
Kann ich die Kosten von der Miete abziehen?
Das ist rechtlich möglich, wenn der Vermieter trotz Aufforderung nicht tätig wird und die Wohnung nur eingeschränkt nutzbar ist. Es empfiehlt sich, vorher rechtlichen Rat einzuholen - etwa beim Mieterverein Stuttgart.
Wer ist bei einer WEG zuständig?
In einer Eigentümergemeinschaft ist die Hausverwaltung für Gemeinschaftsleitungen zuständig. Leitungen in der eigenen Wohnung liegen im Verantwortungsbereich des jeweiligen Eigentümers.